Die Enquete Kommission „Kommunale Finanzen“ befasst sich der Flüchtlingsthematik aus kommunaler Sicht. Die Versorgung der Flüchtlinge ist eine nationale Aufgabe – der Bund muss dem endlich gerecht werden.
Tag für Tag zeigt sich das Bemühen der Kommunen und vieler oft ehrenamtlicher Initiativen vor Ort, die wachsende Zahl von Flüchtlingen zu versorgen. Immer mehr werden auch die Fähigkeiten und Fertigkeiten gesehen, die die Flüchtlinge mitbringen. Unsere Gesellschaft ist offener für Flüchtlinge und Zuwanderung geworden. Das Asylbewerberleistungsgesetz stammt dagegen aus einer Zeit, als das leider noch nicht so war.
Der Bund muss nun konsequent sein und die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen als nationale Aufgabe annehmen. Das Asylbewerberleistungsgesetz gehört abgeschafft; Flüchtlinge sind in den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches zu übernehmen. Damit würde die dort geltende Kostenbeteiligung des Bundes auch für diesen Personenkreis greifen, die Kommunen wären nachhaltig von den Kosten der Versorgung der Flüchtlinge entlastet.
Bis dahin muss schnellstmöglich die Bearbeitungszeit der Asylverfahren auf die im Bundes-Koalitionsvertrag festgelegten maximalen drei Monate verkürzt werden. Dies würde die Kommunen zumindest kurzfristig entlasten. Denn mit ihrer Anerkennung unterliegen die Flüchtlinge nicht mehr dem noch gültigen Asylrecht, sondern fallen in den Leistungsbereich des Sozialgesetzbuches. Derzeit ist die im Schnitt noch immer bei über 9 Monaten liegende Bearbeitungsdauer wesentliche Ursache der jetzigen Kostenbelastung auf kommunaler Seite.
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