Berufsqualifikationen, die im Ausland erworben wurden, müssen feststellbar und auch im Vergleich zu deutschen Abschlüssen eingeordnet werden können. Dazu wurde im Landtag ein Gesetzesentwurf eingebracht.
Berufsqualifikationen, die im Ausland erworben wurden, müssen feststellbar und auch im Vergleich zu deutschen Abschlüssen eingeordnet werden können. Dazu wurde im Landtag ein Gesetzesentwurf eingebracht.