Rede im Landtag 27.01.2015

Sehr geehrter Herr Präsident,

sehr geehrte Damen und Herren, 
wie Sie hören und unschwer sehen, bin ich nicht der Abgeordnete Uli Steinbach. Mein Vorgänger hat sich kürzlich hier an diesem Pult von Ihnen verabschiedet als, so Uli Steinbachs Worte über sich selbst, „mürrischer Kollege“. Als mürrisch habe ich ihn nun nicht erlebt, aber sei’s drum:

Statt des mürrischen Kollegen bekommen Sie nun – einen Rheinländer. Zumindest in dieser Hinsicht haben Sie also ein gutes Geschäft gemacht.

Wolfgang-Profil-1200Als sein Nachrücker danke ich für den allseits freundlichen Empfang, und die freundliche Aufnahme hier im Hause. Auch meine Fraktion ist sehr freundlich zu mir, hat sie mir doch für meinen ersten Redebeitrag den Gegenstand dieser ersten Lesung überlassen. Es ist schließlich ein Thema, das in seinem Kern eine breite Zustimmung erfahren sollte.
Denn, man mag zur Verlängerung von Lebensarbeitszeit, zur Anhebung von Altergrenzen an sich stehen, wie man will, eins gilt: Für viele Menschen in diesem Land ist eine längere Lebensarbeitszeit Realität, längst Realität. An dieser Realität ist nicht mehr vorbeizukommen.
Wir erinnern uns: 2007 trat das Gesetz zur Anpassung der Altersgrenzen für die Rentenversicherung in Kraft. Wie wurde es begründet?

Es wurde begründet zum einen mit der demographischen Entwicklung und zum anderen mit der notwendigen Stärkung der Finanzierungsgrundlage der Rentenversicherung. Das waren die beiden Kernargumente. Folgerichtig kennt inzwischen auch das Bundesbeamtengesetz ein stufenweises Anheben des Eintrittsalters in den Ruhestand, ebenso wie das Dienstrecht vieler, wenn nicht der meisten Bundesländer. Folgerichtig ist also auch, wenn die rheinland-pfälzische Landesregierung nun auf Basis des rot-grünen Koalitionsvertrages einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, um die allgemeine Altersgrenze für Beamtinnen und Beamte bzw. Richterinnen und Richter von 65 auf 67 Jahre stufenweise anzuheben.

Und selbstverständlich sehen wir auch in Rheinland-Pfalz besondere Regelungen für Beschäftigte mit besonderen Belastungen vor. Der berühmte Dachdecker wäre hier zu nennen, wäre er denn verbeamtet. Aber auf ihn müssen wir ja nicht zurück greifen. Werfen wir einen Blick zur Polizei, zum technischen Dienst der Feuerwehr, in den Justizvollzugsdienst und nicht zuletzt in den Schulbetrieb: auch hier lassen sich entsprechende Ausnahmen von der allgemeinen Altersgrenze mit den jeweiligen gesundheitlichen Beanspruchungen begründen. Zu begrüßen sind zweifellos auch die Angebote des Gesetzentwurfes zur Flexibilisierung. Im Zusammenhang mit der individuellen Gestaltung von Lebensarbeitszeit wird das ja gerne diskutiert. Wir setzen es um. Ich nenne die Möglichkeit, den Ruhestand hinaus zu schieben, um frühere familienbedingte Teilzeitbeschäftigungen auszugleichen. Oder das Angebot eines flexiblen Übergangs in den Ruhestand, das sog. Falter-Arbeitszeitmodell. In der Feinjustierung der einzelnen Regelungen wird es sicherlich Beratungsbedarf geben; im Kern der Sache sollte aber in diesem Haus Einigkeit zu erwarten sein.

Wir haben eine Verantwortung in der demografischen Entwicklung wie auch gegenüber der dauerhaften Finanzierbarkeit der Versorgung der Beamtinnen und Beamten.
Bringen wir also den Gesetzentwurf auf den weiteren Weg.


Es gilt das gesprochene Wort!

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