Wolfgang Schlagweins Redebeitrag zum Antrag der Grünen im Stadtrat
Siehe: Haus um Haus – Abrissbirne verändert nicht nur das Gesicht der Stadt
Sehr geehrte Damen und Herren,
„braucht das Heilbad Milieuschutz“, fragt die RZ in ihrer jüngsten Samstagausgabe. Nun, das Heilbad, der Kurort hätte in den Gesundheitsreformen der 80er und 90er Jahre durchaus Milieuschutz brauchen können. Aber mit einer örtlichen Satzung hätten wir das Heilbad gegen die Reformen, gegen die Veränderungen und Entwicklungen im Gesundheitswesen nicht wirklich in Schutz nehmen können. Deshalb bin ich für das Bild, das die RZ gezeichnet hat, durchaus dankbar: es stellt die Grenzen dessen, was eine örtliche Satzung leisten kann, durchaus klar. Sie ist kein Schutzwall gegen jegliche Veränderung.
Trotzdem hat der Gesetzgeber sich etwas dabei gedacht, als er uns als Kommunen die spezielle Ermächtigungsgrundlage im BauGB an die Hand gegeben hat, um zu schnelle und zu einseitige Bevölkerungsentwicklungen in einem Quartier einzudämmen, um negative städtebauliche Folgen vermeiden können. Werden einzelne Einwohnergruppen verdrängt? Verändert sich die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung und damit der „Charakter von Quartieren“? Verschwinden öffentliche oder private Einrichtungen und Angebote? Gehen in besonderem Maße preiswerte Mietwohnungen verloren, ergibt sich die Notwendigkeit, solche anderer Stelle des Stadtgebietes neu zu schaffen? Das alles sind Fragen, denen an Hand konkreter Indikatoren nachzugehen ist, bevor das Instrument der Erhaltungssatzung zum Einsatz kommen kann. Eine solche Erhebung als Datengrundlage des weiteren Vorgehens war Ziel unseres Antrages vom Februar 2012.
Mit der Prüfung der Rechtsgrundlagen einer Erhaltungssatzung hat die Verwaltung nun erstmals eine Datengrundlage und auch gleich ihre Bewertung vorgelegt.
In dieser Form erstmalig, haben wir einen Einblick in die sozialen, demografischen und ökonomischen Veränderungen bis auf die Quartiersebene. Es ist ein ausgesprochen spannender Einblick, er reicht weit über die besonderen Grundlage einer möglichen Erhaltungssatzung hinaus: Die rapide Alterung der Bevölkerung in einigen Quartieren, der manchmal überraschende, manchmal auch schon gefühlte Rückgang von Bevölkerung in anderen Quartieren, die Zunahme von Single-Haushalten, konkrete Zahlen über den Wohnungsbestand. Der Blick geht hinter die bloßen Fassaden. Ohne solche Daten können wir heute planerische und städtebauliche Entscheidungen nicht mehr treffen. Lassen Sie uns diese Daten daher sorgfältig auswerten, ggf. ergänzen und zur Grundlage weiterer Maßnahmen machen.
Die Vorlage der Verwaltung gibt uns nicht nur eine erste Datengrundlage. Sie konkretisiert auch die einzelnen Schritte einer Erhaltungssatzung. Einzelne dieser Schritte können wir möglicherweise unabhängig von einem förmlichen Satzungsbeschluss tun:
- Die Erörterung und Anhörung von Akteuren, seien es Eigentümer, seien es Mieter.
- Die präventive Beratung von Eigentümern, Projektentwicklern, um Alternativen und Interessenausgleiche herzustellen.
- Die weitere Fortschreibung und Ergänzung der Daten, um eine regelmäßige Beobachtung der weiteren Entwicklung sicherzustellen.
Schon im Aufstellungsprozess zu den beiden Gestaltungssatzungen für die Stadtteile Bad Neuenahr und Ahrweiler war der Gedanke, den informellen Dialog mit den Akteuren zu pflegen und zu einem Konsens zu kommen. Das formale „Ordnungsrecht“ einer Satzung sollte erst als letztes Mittel bemüht werden. Ähnlich dialogorientiert können wir mit dem neuen Förderprogramm „Aktive Stadt“ auf Basis der nun vorliegenden Daten auch arbeiten.
Unabhängig davon wollen wir die Möglichkeit eines formellen Satzungsverfahrens offen halten und in Ruhe prüfen. Es hat nun 2 Jahre gedauert, da muß es auch möglich sein, länger als 2 Wochen über die Datensammlung nachzudenken. Auf den ersten Blick finde ich zum Beispiel keine Zahlen zur Entwicklung der Mietpreise in den abgegrenzten Gebieten. Interessant wird auch die Fortschreibung der Mietwerterhebung des Landkreises sein, die uns ja womöglich neue Mietobergrenzen und damit Hinweise auf genau diese Entwicklung der Mietpreise geben wird. Ich finde in der Grundlagenprüfung auch keine Zahl zur Entwicklung der Abgeschlossenheitsbescheinigungen, wie sie bei Aufteilung eines Gebäudes in Eigentumswohnungen erforderlich sind. Beides sind wichtige Indikatoren, auch deswegen wollen wir heute noch keine Aussage über die Möglichkeit oder Unmöglichkeit einer Satzung machen.
Wir beantragen daher einen veränderten Beschluß, nämlich die Prüfergebnisse der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und in den Fraktionen weitergehend zu beraten.
Schreibe einen Kommentar